Bußgeldrechner Abstand – Jetzt Strafe bei zu geringem Abstand berechnen

Wer im Straßenverkehr den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, riskiert ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und in schweren Fällen sogar ein Fahrverbot. Unser Bußgeldrechner Abstand zeigt Ihnen, welche Folgen ein Abstandsverstoß gemäß aktueller Straßenverkehrsordnung (StVO) haben kann.

Was gilt als Mindestabstand?

Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand richtet sich nach dem sogenannten halben Tachowert. Das bedeutet: Bei 100 km/h sollten mindestens 50 Meter Abstand gehalten werden. Ziel dieser Regelung ist es, Auffahrunfälle zu vermeiden und einen sicheren Bremsweg zu gewährleisten.

Typische Bußgelder bei Abstandsverstößen

Je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand, desto härter die Strafe. Einige Beispiele:

  • Unter 80 km/h: Verwarngeld von 25–35 €
  • Über 80 km/h & Abstand < 5/10: 75 € + 1 Punkt
  • Über 100 km/h & Abstand < 3/10: 160 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
  • Abstand < 2/10 des halben Tachowerts: 240 € + 1 Punkt + 2 Monate Fahrverbot

Schon kleine Abweichungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Unser Abstandsrechner hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und schnell die möglichen Konsequenzen zu ermitteln.

Wie funktioniert der Bußgeldrechner Abstand?

Geben Sie Ihre Geschwindigkeit und den geschätzten Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein – der Rechner zeigt Ihnen sofort, ob ein Verstoß vorliegt und welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog drohen.

Bußgeldrechner für Abstandsverstöße

Bußgeldrechner für Abstandsverstöße

Bitte geben Sie eine gültige Geschwindigkeit ein (10-300 km/h).
Bitte geben Sie einen gültigen Abstand ein (1-100 Meter).

Bußgeldbescheid

Sollabstand nach "Halber Tacho-Regel": 0 Meter
Ihr Abstand in Sekunden: 0 Sekunden
Abstand in Prozent der Solldisstanz: 0%
Bußgeld: 0,00 €
Punkte in Flensburg: 0
Fahrverbot: Keines

Abstandsvisualisierung

Ihr Abstand
Empfohlener Mindestabstand (halbe Tacho-Regel)
Der empfohlene Mindestabstand beträgt mindestens die Hälfte des Tachowerts in Metern. Bei 100 km/h sind das mindestens 50 Meter Abstand.
Geringfügig Mittelschwer Schwerwiegend

Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur Orientierung und basiert auf den aktuellen Bußgeldsätzen (Stand: Mai 2025). Die tatsächlichen Bußgelder können je nach individuellen Umständen abweichen.

Zu geringer Abstand ist eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Als Faustregel gilt die "halbe Tacho-Regel": Der Mindestabstand in Metern sollte mindestens die Hälfte der Geschwindigkeit in km/h betragen.

Bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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